Fossilfreie WärmenetzeGesetz zur Wärmeplanung kann ins Parlament gehen

Panorama Heizungskeller eines Bürogebäudes
Das Wärmeplanungsgesetz ist zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes die politische Weichenstellung für die Wärmewende. (Foto: Maximilian Schönherr auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes verabschiedet. Es macht Vorgaben für eine bundeseinheitliche kommunale Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Fristen und Zwischenziele wurden abgemildert.

21.08.2023 – Beim Wärmeplanungsgesetz war sich das Bundeskabinett letzte Woche einig: Der Entwurf wurde verabschiedet und kann nun nach der Sommerpause ins Parlament gehen. Zwei zentrale Ziele verfolgt das Gesetz und heißt deshalb vollständig: Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. In allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands soll die Wärmeplanung Privat- und Gewerbekunden Orientierung geben, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.

Ebenfalls im Gesetz verankert ist das Ziel, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro.

Zwischenziel für 2030 wurde niedriger angesetzt

Verbände und Umweltschutzorganisationen begrüßen den Gesetzentwurf, weil er den Grundstein für eine effiziente und effektive Wärmewende legt. Aus Sicht des BDEW hat der Entwurf gegenüber seiner Vorgängerversion entscheidende Verbesserungen erfahren und „stellt im Großen und Ganzen eine praktikable Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort dar.“ Dass Kommunen unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren anwenden können, sei der richtige Schritt. Ebenso bewertet der Verband positiv, dass das ursprüngliche Zwischenziel 2030 reduziert wurde: Statt einem Anteil von 50 Prozent Erneuerbarer Energien für bestehende Wärmenetze müssen nun nur noch 30 Prozent erreicht werden.

Genau diesen Punkt kritisieren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund (NABU). „Eine Quote von 30 Prozent erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme bis 2030 ist völlig unzureichend, wenn bis 2045 schon 100 Prozent notwendig werden“, heißt es in einem Statement der DUH. Die niedrige Quote sei zudem ein klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag, in dem 50 Prozent bis 2030 vereinbart sind. Zudem werden selbst die schwachen 30 Prozent noch durch diverse Ausnahmeregelungen so stark aufgeweicht, dass das Ziel wohl nur für wenige Netze gelten wird.

Streitpunkt Biomasse

Beim Einsatz von Biomasse gehen die Meinungen noch weiter auseinander: Der BDEW kritisiert, dass der Einsatz von Biomasse begrenzt wird - in Wärmenetzen mit einer Länge von 20 Kilometern bis 50 Kilometern auf maximal 25 Prozent und darüber hinaus auf maximal 15 Prozent. Gerade in ländlichen Gebieten könnte regional verfügbare Biomasse eine wichtige Rolle bei der Wärmeversorgung spielen. Mit dieser Grenze würden etliche bestehende, aber auch künftige Wärmekonzepte in nicht urbanen Bereichen nicht umsetzungsfähig.

NABU und DUH sehen Bioenergie (und im übrigen auch Wasserstoff) als Nischenlösungen, die wegen ihrer Ineffizienz, geringen Verfügbarkeit und der hohen Kosten nur in besonderen Fällen eingesetzt werden sollten. Die DUH kritisiert, dass der Entwurf versäumt, klimafreundliche Wärmequellen klar zur priorisieren. Nur Wärmepumpen sowie Wärmenetze, deren Wärme weit überwiegend auf Großwärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und unvermeidbarer Abwärme basiert, dürften im großen Maßstab zur Anwendung kommen.

Fristen für Wärmepläne viel zu lang

Die DUH übt darüber hinaus scharfe Kritik an den im Gesetz verankerten Fristen. Sie lägen mit 2026 und 2028 – je nach Einwohnerzahl – so spät, dass noch jahrelang fossile Heizungen eingebaut werden können. Die DUH sieht die akute Gefahr, „dass ein verwässertes Gesetz ohne Schlagkraft für die dringend notwendige Wärmewende verabschiedet wird“.

Müllverbrennung nicht CO2-neutral

NABU-Geschäftsführer Leif Miller spricht die Frage der Müllverbrennung an. Hier müsse es dringend Änderungen am Gesetzentwurf geben: „Müllverbrennungsanlagen stoßen große Mengen CO2 aus und sind daher keineswegs ein Lieferant klimaneutraler Wärme. In den Anlagen landet mehrheitlich Müll, der vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden könnte. Das ist nicht im Sinne einer ernstgemeinten Klima- und Ressourcenpolitik.”

Gemeinsamer Appell  für Förderung regenerativer Heizsysteme

Kurz vor der Kabinettsentscheidung zum Entwurf des Wärmplanungsgesetzes hatten sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) in einem gemeinsamen Brief an die Regierungsfraktionen gewandt. Sie appellierten die anstehende Reform der Heizungsförderung zu nutzen, um die Nachfrage nach regenerativen Heizsystemen wieder anzukurbeln. Die Debatten der letzten Wochen hätten zu einer massiven Verunsicherung und Kaufzurückhaltung geführt. Die ausgebremste Wärmewende solle zurück auf die Erfolgsspur geholt werden.

Zu einem gelungenen Förderkonzept gehöre, „dass Gebäudeeigentümer in die Lage versetzt werden, bereits jetzt in eine neue Heizung zu investieren, ohne dadurch gegenüber denjenigen schlechter gestellt zu werden, die auf das Inkrafttreten der reformierten Förderrichtlinie warten“, wie Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP fordert.

Dies könne zum Beispiel erreicht werden, wenn Gebäudeeigentümer die Förderung zunächst im alten Programm beantragen und später in das neue Programm wechseln können, wenn dieses bessere Konditionen biete. Zumindest könnte zugelassen werden, Liefer- und Leistungsverträge bereits vor Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie abzuschließen.

„Für eine attraktive Förderung, reicht es nicht, nur hohe Prozentsätze aufzurufen“, sagt Martin Bentele, Geschäftsführer des DEPV. Maßgeblich seien auch die maximal ansetzbaren Investitionskosten, auf welche sich diese Prozentsätze beziehen. „Die Koalition solle ihre Überlegung, die maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro zu halbieren, dringend revidieren.“ Diese Absenkung würde neue Unsicherheiten auslösen, ob sich die Investition auch lohne. Es dürften keine Anreize geschaffen werden, sich bei der neuen Heizung auf die allernötigsten Maßnahmen oder das günstigste Fabrikat zu beschränken. Die nötige Investition liege in vielen Fällen über 30.000 Euro. Das gelte insbesondere für Heizungen, die zwei erneuerbare Technologien miteinander kombinieren, wie etwa eine Pelletheizung oder Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarthermieanlage. Diese seien besonders ressourcenschonend im Betrieb. Petra Franke

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