Hambacher WaldBechsteinfledermaus muss weiter für ihren Verbleib kämpfen
12.03.2019 ‐ Das Verwaltungsgericht in Köln hat in erster Instanz die Klagen des BUND NRW gegen Enteignung eines Grundstückes am Hambacher Tagebau abgewiesen. Auch eine Nachmeldung des Hambacher Waldes als europäisches Naturschutzgebiet war nicht erfolgreich.