Hambacher TagebauRWE untergräbt geltendes Recht

Der Hambacher Tagebau schreitet immer weiter voran. Dabei hat der ursprünglich 4000 Hektar große Hambacher Wald bereits 9/10 seiner Fläche eingebüßt (Quelle: Plejadas/Greenpeace/Katz)

Ein neues Rechtsgutachten zeigt auf, dass die rechtlichen Mittel für einen Rodungsstopp im Hambacher Wald noch längst nicht ausgeschöpft sind. Auch könnten bestimmte Maßnahmen helfen den Tagebau weiter zu führen, ohne den Restwald abzuholzen.

25.09.2018 – Die intransparente Arbeit von RWE steht stark in der Kritik. Dass der Energiekonzern bewusst Informationen vorenthält, zeigt auch ein neues Rechtsgutachten sowie die Schnellanalyse eines unabhängigen Beratungsunternehmens im Bergbausektor, welche von Greenpeace in Auftrag gegeben wurden. Für Karsten Smid, Energieexperte von Greenpeace, hat RWE die Kohlekommission bewusst belogen. „RWE muss alle Fakten auf den Tisch legen“, fordert Smid auf einer Pressekonferenz.

Laut dem Rechtsgutachten der Anwältin Dr. Cornelia Ziehm, hat RWE der Kohlekommission am 17. August in einem Schreiben mitgeteilt: „Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober 2018 geplanten Rodung im Tagebau Hambach würde bereits kurzfristig die Stromerzeugung der Kraftwerke Niederaußem und Neurath sowie die Produktion der Veredelungsbetriebe in Frage stellen.“ Doch dieses Schreiben beinhaltet weiter keiner spezifizierten Zeitbedarf, wie Ziehm kritisiert.

Die ökologischen Funktionen sind möglichst lange zu erhalten

Dabei verweist Ziehm darauf, dass RWE nach Gesprächen mit Umweltverbänden selbst angeboten hat, mit den geplanten Rodungen erst am 15. Dezember zu beginnen, und somit einen betrieblich notwendigen Beginn der Rodungen erst ab diesem Zeitpunkt sieht. Allein deswegen müsste die Bezirksregierung Arnsberg, die RWE im März die rechtliche Genehmigung zu Abholzungen erteilte, den Energiekonzern dazu verpflichten erst ab Mitte Dezember roden zu dürfen.

Denn die rechtliche Genehmigung sieht vor: „Die Inanspruchnahme des Abbauvorfeldes ist auf das betrieblich erforderliche Maß zu beschränken. Die ökologischen Funktionen sind möglichst lange zu erhalten.“ Ob die Bezirksregierung Arnsberg diesem Aufruf folgt, ist jedoch zu bezweifeln. Arnsberg liegt im Hochsauerlandkreis, und dieser hält nach wie vor fast 6 Millionen RWE-Aktien.

ein vergiftetes AngebotDer Vorschlag von RWE erst ab dem 15. Dezember zu roden kommentiert Karsten Smid derweil als „vergiftetes Angebot“. Der Energiekonzern habe den Vorschlag nur unter der Bedingung unterbreitet, dass die Umweltverbände daraufhin den geplanten Rodungen zustimmen würden.

Braunkohleabbau könnte optimiert werden, ohne den Restwald zu roden

Im Zuge eines möglichen Rodungsstopp, verweist Cornelia Ziehm auch auf „Schutzzweck“ und „Vermeidungsgebot“ nach Bundeswald- und Bundesnaturschutzgesetz. Demnach „hat der Verursacher eines Eingriffs vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen.“ Sollten also Maßnahmen möglich sein den Braunkohleabbau im Hambacher Tagebau fortzuführen, ohne die Restflächen des Hambacher Waldes zu roden, müssten diese auch ergriffen werden.

Und einer Schnellanalyse des im Bergbau tätigen Beratungsunternehmens Plejades zufolge könnten mehrere Maßnahmen helfen, den Betrieb ohne Einschränkung und ohne die Rodung des restlichen Waldgebietes fortzuführen. So könnte eine Reduzierung des Abstandes zwischen Kante der Abraumgewinnung und Waldgebiet zusätzlich 80 Hektar Fläche für den Braunkohleabbau freimachen. Auch könnten einzelne Arbeitsebenen im Tagebau besser genutzt und der dortige Abbau optimiert werden. Zusätzlich könnte sich RWE auf einen verstärkten Kohleabbau im nordöstlichen Teil des Tagebaus konzentrieren.

All diese Maßnahmen würden laut Plejades dazu führen, ca. 400 Hektar zusätzliche Abraumgewinnungsfläche zu erschließen, die eine Rodung des Hambacher Waldes in der kommenden Rodungssaison überflüssig mache. Die Schnellanalyse beruht derweil auf Satellitenaufnahmen. Plejades würde für eine tiefergehende Analyse gerne mit Projektbeteiligten vor Ort eine fachtechnische Erörterung durchführen, doch die Intransparenz RWEs schiebt dem einen Riegel vor.

Der BUND NRW kämpft bereits vor Gericht für den Erhalt des Hambacher Wald

Während Greenpeace an das rechtliche Fehlen betrieblicher Notwendigkeiten für die Rodungen appelliert, kämpft der BUND NRW aktuell bereits vor Gericht für eine nachträgliche Meldung des Hambacher Waldes als europäisches Schutzgebiet nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Sollte diese Klage Erfolg haben, würde sich RWE bei weiteren Rodungen in Zukunft strafbar machen. Finanzielle Unterstützung erhält der BUND NRW dabei von der NATURSTROM AG. Für Oliver Hummel, Mitglied des Vorstands, kann der Hambacher Wald erhalten werden, ohne dass in NRW die Lichter ausgehen. Wind- und Solarstrom aus neuen Anlagen sei längst viel günstiger als die Kohleverstromung. „Und der Preisrutsch bei den Erneuerbaren geht immer weiter. Landespolitik und Tagebaubetreiber in den Braunkohle-Ländern dürfen diese Entwicklung nicht einfach ausblenden“, so Hummel. mf

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