Elbvertiefung vorläufig gestoppt
13.02.2017 ‐ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei der geplanten Elbvertiefung zwischen Hamburg und Cuxhaven zu wenig Rücksicht auf die Natur genommen wird. Für eine Zulassung müssen nun verschiedene Schutzauflagen erfüllt werden.