Weihnachtsquiz Teil 4: PR-Trick der Atomkonzerne
31.12.2016 ‐ Im Dezember urteilte das Bundesverfassungsgericht dass der Atomausstieg zwar rechtmäßig gewesen sei aber dennoch die Eigentumsrechte der AKW-Konzerne verletzt habe und ihnen eine Entschädigung zusteht – allerdings deutlich weniger als gefordert.