BalkonsolarAktuelles Wissen mit dem Steckersolar-Monitor

Solarmodule an einem Balkon
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie stellt online alle Informationen rund um Steckersolargeräte bereit und aktualisiert sie fortlaufend. (Foto: DGS/Jörg Sutter)

Die DGS veröffentlicht einen Steckersolar-Änderungsmonitor, der über alle Neuheiten zu Balkonsolaranlagen informiert und ständig aktualisiert wird. Nicht alle angekündigten Regeln sind bereits in Kraft, zu anderen gibt es Missverständnisse.

08.08.2024 – Ein Steckersolar-Änderungsmonitor der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie informiert Bürgerinnen und Bürger über wichtige gesetzliche Fachleute berichten konkret und aktuell darüber, was bereits in der Praxis nutzbar ist und was noch nicht.

In der Euphorie über die gesetzlichen Erleichterungen für die Balkonsolaranlagen, als welche die Steckersolargeräte auch bezeichnet werden, kursieren gleichwohl Falschmeldungen. Zum Beispiel, dass Vermieter nicht mehr gefragt werden müssen, wenn Mieterinnen oder Mieter ein oder zwei Solarmodule an ihrem Balkon anbringen wollen. „Das ist definitiv falsch“, betont Jörg Sutter, Geschäftsführer der DGS. „Vermieter müssen auch künftig gefragt werden, nur wird die Ablehnung des Vorhabens nicht mehr so leicht sein.“

Der Grund dafür ist, dass Steckersolargeräte, die in der Regel aus ein oder zwei Modulen und einem Mikrowechselrichter bestehen, erstmals in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen wurden. Durch die Änderung von §2 EEG gilt das überragende öffentliche Interesse für regenerative Anlagen zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit nun auch für die Kleinstanlagen. „Das ist eine enorme Verbesserung für Mieterinnen und Mieter, die selbst Solarstrom für ihren Haushalt erzeugen wollen“, bekräftigt Sutter. Ebenso werde die Abschaffung der Anmeldepflicht von Steckersolargeräten beim Netzbetreiber den Zubau beschleunigen.

Gesetzentwurf zur Privilegierung von Steckersolar

Kurz vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag nun noch einen Gesetzentwurf zur Privilegierung von Steckersolar beschlossen. Er muss aber noch den Bundesrat passieren und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Üblicherweise treten Gesetze dann am Folgetag der Veröffentlichung in Kraft. Nachdem auch der Bundesrat jetzt Sommerpause hat und seine erste Plenarsitzung erst für den 27. September 2024 anberaumt ist, wird ein In-Kraft-Treten frühestens im Oktober erfolgen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob das Thema Steckersolar dann auch tatsächlich auf der Agenda steht.

Vorreiter für Steckersolargeräte

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. engagiert sich seit 50 Jahren für die Sonnenenergie und seit rund 10 Jahren für den Einsatz von Steckersolargeräten und hat ihre Marktreife und Verbreitung unter anderem durch Projekte wie „DGS Solarrebell“ und „PV Lotse“, die Mitarbeit in technischen Gremien, Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit vorangetrieben. „Die Steckersolar-Bewegung beschleunigt die Demokratisierung der Stromversorgung“, betont DGS-Präsident Torsten Lütten. „Für einen wirksamen Klimaschutz und eine sichere und bezahlbare Stromversorgung brauchen wir Photovoltaikanlagen jeder Größenordnung. Es freut uns besonders, dass ein großer Teil der Bevölkerung, nämlich Mieterinnen und Mieter, mit Steckersolargeräten endlich selbst von der Energiewende profitieren kann. Balkon für Balkon wird für alle sichtbar für Klimaschutz und Kostenersparnis abgestimmt.“ pf

Hier geht’s zum Steckersolar-Monitor

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