Biodiversität in SolarparksMehr Wildwuchs unterm Panel

Solarpark mit Bienenhotel
Bienenhotels im Solarpark zählen zu den Kriterien, die Anlagenbetreiber als Biodiversitätsmaßnahme auswählen können (Bild: naturstrom AG/Veronika Schweiger).

Im Solarpaket I wurden erstmals naturschutzfachliche Mindestkriterien festgeschrieben, um die Biodiversität unter Solarpaneelen zu fördern. Ziel der Maßnahmen sind neben Naturschutz die Steigerung der Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen.

23.07.2024 – Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht nun Kriterien für Biodiversität bei Freiflächensolaranlagen vor. Der Abschnitt zur Biodiversität im Solarpaket I wurde deutlich gekürzt. Trotzdem sind nun zum ersten Mal naturschutzfachliche Mindestkriterien für Freiflächensolar festgeschrieben. Ziel der Maßnahmen sind neben Biodiversität und Naturschutz auch die Steigerung der Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen.

Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) müssen in Zukunft drei von fünf Maßnahmen auswählen und umsetzen, wenn sich die Anlage in einer Ausschreibung um eine EEG-Vergütung bewirbt. Diese Maßnahmen betreffen die maximal in Anspruch genommene Grundfläche, Bodenpflege und Bodenschonung, Wildtierwege und Biotopelemente. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legt alle Kriterien und ihre Anwendung in einem Leitfaden dar.

Das Biotop im Solarpark

Das erste Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Paneele maximal 60 Prozent der Gesamtfläche des Bauvorhabens einnehmen. Freie, nicht von Modulen überbaute Flächen können beispielsweise Wanderkorridore für Großsäuger, Zugangswege oder Heckenflächen umfassen.

Das zweite Kriterium gilt als erfüllt, wenn ein biodiversitätsförderndes Pflegekonzept angewandt wird. Dabei sollte der Boden unter den Modulen oder anderen überbauten Flächen durch Mähen oder Beweiden aufgewertet werden. Das Mahdgut muss abgeräumt und die Beweidung aufgeteilt werden, um die Flächen nicht zu übernutzen.

Das dritte Kriterium gilt als erfüllt, wenn gewährleistet wird, dass große und kleine Tiere weiterhin zwischen den Modulen hindurchfinden. Bei Anlagen, die mehr als einen halben Kilometer lang sind, müssen dafür sogenannte Wanderkorridore angelegt werden, die sowohl breit genug sind als auch von der Bepflanzung her attraktiv, um große Säugetiere durchzulassen. Der Korridor sollte nicht mehr als 20 Meter breit sein und auf Tierarten ausgerichtet werden, die vor Ort vorkommen. Bei kleineren Anlagen reicht es sicherzustellen, dass kleine Tiere sich unten den Paneelen zurechtfinden.

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Das vierte Kriterium gilt als erfüllt, wenn auf mindestens 10 Prozent der Anlagenfläche standortangepasste Typen von Biotopelementen angelegt werden. Die Elemente zielen darauf ab, die Biodiversität auf der Fläche zu fördern und sie damit auch aufzuwerten.

Als Biotopelement sind heimisch vorkommende Pflanzen und Gehölze wie Hecken vorgesehen, aber auch Grünland, auf dem vorzugsweise artenreiches regionales Saatgut ausgesät wurde, Rohboden-, Sand- oder Kiesflächen, Kleingewässer, Lesesteinhaufen oder Mauern aus gebietstypischem Material, Totholzhaufen oder -hecken, Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse oder Insekten sowie Bienenburgen. Sollen zehn Quadratmeter Biotop angerechnet werden, müssen je fünf Nisthilfen aufgestellt werden.

Das fünfte Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Anlage bodenschonend betrieben wird. Das bedeutet, dass auf der Fläche keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel verwendet werden und die Anlage nur mit Reinigungsmitteln gesäubert wird, wenn diese biologisch abbaubar und für die Reinigung unabdingbar sind. Bei Nachweisen zu Düngemitteln wird der Zustand der Fläche vor der Nutzung als Solarpark festgehalten, um Vorbelastungen miteinzubeziehen.

Anlagenbetreiber entscheiden

Die Kriterien greifen teilweise ineinander oder ergänzen sich. Die Anlagenbetreiber können selbst wählen, welche drei Kriterien umgesetzt werden. Auch Kriterien zuwählen, die aus anderen Gründen bereits vorgesehen waren, ist gestattet. Führen technische oder bauliche Besonderheiten bereits dazu, dass Kriterien erfüllt sind, dürfen diese gewählt und entsprechend ‚verbucht‘ werden. Auch ein Wechsel zwischen Kriterien ist später noch möglich, solange stets mindestens drei erfüllt bleiben. Der Betreiber kann die Einhaltung der Maßnahmen mit einer Eigenerklärung oder sonstigen Nachweisen wie Bebauungsplänen, je nach Maßnahme auch Rechnungen oder Ähnlichem bestätigen. jb

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