Feinstaubwerte für Pelletheizungen ab 2015 strenger
27.09.2014 ‐ Wer sich ab dem ersten Januar 2015 eine Pelletheizung zulegt, darf bei der Praxismessung durch den Schornsteinfeger maximal noch 20 Milligramm Feinstaub emittieren - ein so niedriger Wert, dass dafür spezielle Messgeräte entwickelt werden mussten.