Baugesetzbuch – WärmeplanungVerbände fordern Nachbesserung für Biogasregelung

Biogasanlage in einer Landschaft mit Bäumen und Gras
Bioenergie ist für das neue flexible Energiesystem und die Umsetzung der kommunalen Wärmewende ein wichtiger Baustein. (Foto: Filmproduktion domain film / Inhaber: Martin Eis)

Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden Sonderregelungen für Biogas im Baugesetzbuch festgelegt, wie etwa für den Einsatz von Reststoffen. Die Branchen-Verbände sehen jedoch an vielen Stellen noch dringenden Änderungsbedarf und machen Vorschläge.

22.08.2024 – In der vergangenen Woche endete die Stellungnahmefrist zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und somit einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB). Die Biogas-Verbände im Hauptstadtbüro drängten zu diesem Anlass hin insbesondere auf Korrekturen bei den Anfang des Jahres eingeführten Sonderregelungen für Biogas und haben dazu ein Punktepapier zur Stellungnahme mit Vorschlägen herausgegeben.

„Die Sonderregelungen für Biogas, die jüngst mit dem Wärmeplanungsgesetz erfreulicherweise eingeführt wurden, sind aufgrund einiger Details leider nicht geeignet, die Regelungsintention umzusetzen“, kommentierte die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek die geplante Novellierung. „Aktuell können diese von der Branche größtenteils schlicht nicht in Anspruch genommen werden.“

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Regelungen im Detail nicht nachhaltig durchdacht

Die im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes eingeführten Regelungen im Baugesetzbuch (§ 246d BauGB) sollen den Einsatz von Reststoffen, den Zusammenschluss kleinerer Biogasanlagen zu einer gemeinsamen Gasaufbereitung sowie von der Biogaserzeugung abgesetzte Stromerzeugung mit Wärmeauskopplung (sog. Satelliten-Blockheizkraftwerk) im Außenbereich erleichtern. Biogasanlagen, die die Regelungen in Anspruch genommen haben, dürften jedoch ihre Höhe und Grundfläche nur noch erweitern, insofern dies zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen notwendig wäre. Damit werde diesen Anlagen aber jeglicher Spielraum genommen, um auf sich ändernde energiepolitische Zielsetzungen, Märkte oder technologische Innovationen zu reagieren, kritisieren die Branchen-Verbände.

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Satelliten-BHKW-Regelung ist unzureichend

Besonders dringend müsste laut Rostek die Regelung zu den Satelliten-BHKW überarbeitet werden. Denn derzeit muss ein BHKW im „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ mit der Biogasanlage stehen, damit die Regelung überhaupt in Anspruch genommen werden kann. „Allerdings stehen Satelliten-BHKW eben gerade nicht an der Biogasanlage, sondern davon abgesetzt am Wärmeabnehmer“, fasst Rostek das Problem zusammen.

Ein Satelliten-Biogas-BHKW nutzt das Biogas für die Erzeugung von Strom und Wärme nicht in direkter Nähe einer Biogasanlage, sondern steht meist einige Kilometer entfernt vom Fermenter der Biogas-Anlage. Das Satelliten-Kraftwerk bezieht in der Regel das benötigte Biogas über eine dorthin verlegte Biogasleitung. Satelliten-BHKW wären sinnvoll in Gebieten einsetzbar, in denen sogenannte Wärmesenken vorhanden sind, erläutern Branchenexperten. Dazu zählten dicht besiedelte Gebiete mit einer Vielzahl an Wärmeverbrauchern von Privathaushalten – oder auch Standorte mit Industrie- und Gewerbeeinheiten. Das Satelliten-Kraftwerk habe den Vorteil, dass die benötigte Wärme dort erzeugt wird, wo sie direkt verbraucht wird. Von der Biogasproduktion entkoppelt, ermögliche ein Satelliten-BHKW somit eine höchst effektive Nutzung der Abwärme am Standort des Wärmeverbrauchers.

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Laut den Verbänden sollten weitere Änderungen im BauGB vorgenommen, um das volle energie- und klimapolitische Potenzial auszuschöpfen. „Zum einen sollten Wärmespeicher baurechtlich privilegiert an Satelliten-BHKW errichtet werden dürfen, damit die Stromerzeugung von den Wärmebedarfen der Verbraucher zeitlich entkoppelt werden kann“, sagt Rostek. „Zum anderen wäre es für eine effizientere Clusterung mehrerer Biogasanlagen zu einer zentralen Biomethanaufbereitungsanlage sinnvoll, auch Biogas aus Anlagen zuzulassen, die nicht privilegiert im Außenbereich errichtet wurden.“ na

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