Kompetenzzentrum Naturschutz und EnergiewendeGutachten zu Ausgleichsflächen für Artenschutz im Solarpark

Kamillieblüten vor Solarmodulen im Solarpark Weesow-Willmersdorf
Für den Artenschutz in Solarparks fehlt noch viel Wissen. (Foto: Paul Langrock for EnBW auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Was beim artenschutzrechtlichen Ausgleich innerhalb einer Solarparkfläche möglich ist und wo die Grenzen liegen, zeigt ein Gutachten des KNE. Artenarme Ackerflächen werden meist aufgewertet. Artenreiche Offenland-Biotope erfordern mehr Aufwand.

29.08.2024 – Wenn der Bau eines Solarparks Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten beeinträchtigt, ist gesetzlich artenschutzrechtlicher Ausgleich vorgeschrieben. Das bedeutet zusätzlichen Flächenbedarf. Kommunen müssen diesen Bedarf in ihrer Planung mitbedenken. Ließe sich der Ausgleich direkt im Solarpark verwirklichen, würde das Flächen sparen und die Aufstellung von Bebauungsplänen erleichtern.

Ein vom Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) beauftragtes Gutachten hat deshalb untersucht, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Vorhabenflächen von Solarparks umgesetzt werden kann.

Umweltwirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Das Gutachten beschreibt zunächst planungsrechtliche Grundlagen und die von Solarparks ausgehenden Umweltwirkungen. So wird beispielsweise beim Bau die Vegetationsdecke zerstört, Gehölze werden gerodet und Habitate beeinträchtigt. Die Art der Modul-Ausrichtung macht ebenfalls einen Unterschied. Bei einer Südausrichtung der Module werden meist breitere Abstände der Modulreihen gewählt, um Verschattungen zu vermeiden. Bei Ost-West-ausgerichteten Anlagen ist das anders, die Abstände sind kleiner, die beschatteten Flächen unter den Modulen größer.

Wissenslücken konstatiert

Zur Frage der Eignung von Solarparks als Lebensraum haben die Autorinnen und Autoren festgestellt, dass immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien besteht. Es wird konstatiert, dass die Forschung zu Auswirkungen von PV-Freiflächenanlagen nicht proportional zu ihrer Entwicklung zunimmt und im Vergleich zur Windenergie deutliche Wissenslücken vorliegen. Zudem liegen die meisten Erkenntnisse aus Wüstenökosystemen in Nordamerika vor, die sich nur bedingt auf Agrarlandschaften in Europa übertragen lassen.

Dennoch treffen die Gutachter einige Aussagen. Soll die Frage eines möglichen Ausgleichs innerhalb des Solarparks beantwortete werden, so hängt das Ergebnis immer vom Ausgangszustand der Fläche und damit vom Einzelfall ab.

Artenreichtum in Solarparks ist verschieden

Vor allem intensiv genutzte, artenarme Acker- und Grünlandflächen werden in der Regel durch die Umwandlung in eine extensive Grünlandnutzung und die randlichen Gehölzpflanzungen naturschutzfachlich aufgewertet, sofern keine geschützten Vogelarten wie Feldlerche oder Kiebitz betroffen sind. Handelt es sich um artenreiche Offenlandbiotope, sind externe Ausgleichsflächen oder größere modulfreie Bereiche innerhalb der Anlage wohl unumgänglich.

Die im öffentlichen Diskurs oft undifferenzierte Betrachtung von Solarparks kann zu unzulässigen Schlussfolgerungen führen. Der Artenreichtum einiger Vorzeigeanlagen mit hochwertigem Ausgangszustand oder im Umfeld von hochwertigen sogenannten Spenderbiotopen sollte nicht ohne Prüfung auf die mit Modulen überstellten Bereiche naturferner Anlagen in ausgeräumten Agrarlandschaften übertragen werden. Die pauschale Annahme, dass sich im gesamten Solarpark flächig artenreiches Grünland entwickelt, wird als nicht haltbar bewertet.

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Modulfreie Flächen sind wichtig

Den wichtigsten Lebensraum für die meisten wertgebenden Arten wie Pflanzen, Heuschrecken, Tagfalter, Reptilien, Brutvögel bieten größere Freiflächen ohne Module. Zudem ist eine standortgerechte extensive Pflege erforderlich. Die beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum für artenärmere Vegetationsbestände und verbreitete, anspruchslose Arten.

Für den Artenreichtum bei Tagfaltern und Heuschrecken sind große Reihenabstände und Randstreifen sowie eine blütenreiche Vegetation fördernd, das heißt auch, dass die Mahd nicht zu ungünstigen Zeitpunkten stattfinden sollte. Bei Amphibien geht man davon aus, dass Solarparks geeignete Landlebensräume darstellen bzw. weiter als Wanderrouten dienen. Befinden sich Bestandsgewässer innerhalb der Solarparkfläche, sollten sie erhalten bleiben. Die möglichen Auswirkungen bzw. Wissenslücken in Bezug auf Säugetiere und Vögel werden ebenfalls thematisiert. Auf die Feldlerche, die häufig auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorkommt und deshalb bei Planungen von Solarparks häufig einen externen Ausgleichsbedarf verursacht, wird gesondert eingegangen.

Kommunen, die den potenziellen Ausgleichsbedarf minimieren wollen, sollten übergeordnet planen und natur- und artenschutzrechtliche Belange (Schutzgebiete, schutzwürdige Biotoptypen, bekannte Vogelrastgebiete, wichtige Flächen des Biotopverbunds) im Vorfeld berücksichtigen und somit die Anlagen auf naturschutzfachlich „geringwertige“ Flächen lenken. pf

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