WärmewendeQuo Vadis Fernwärme-Wende?

Grüne, teilweise geknickte, Rohre an einem Kanal
Fernwärmeleitung in Gelsenkirchen: Wärmegewinnung noch durch Kohle. Für die Klimaziele ist eine Umstellung auf klimafreundliche Lösungen nötig (Bild: HansPeter, Wikimedia Commons, CC BY 3.0)

Die Ziele beim Fernwärme-Ausbau sind aufgrund zu geringer Mittel gefährdet. Zudem gibt es Differenzen zur künftigen Preisgestaltung von Fernwärmeanschlüssen. Für den künftigen Umgang mit der Wärmeversorgung stellen sich entscheidende Fragen.

22.08.2024 – Die am Montag bekannt gewordenen Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) haben, laut Stadtwerkeverband VKU, auch Auswirkungen auf den Ausbau der Fernwärmeversorgung. Der Verband Kommunaler Unternehmen kritisiert, dass für die Mittelausstattung der im KTF enthaltenen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nur rund 3,4 Milliarden Euro für 2025 bis 2029 eingeplant seien.

Laut einem, gemeinsam mit dem Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW), in Auftrag gegebenen Gutachten der Prognos AG aber, betrage schon der jährliche Förderbedarf 3,4 Milliarden Euro. Bis 2030 müssten insgesamt 43,5 Milliarden Euro in den Aus- und Umbau der Fernwärme investiert werden. „Das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Fernwärme bis 2045 zu verdreifachen, werden wir mit der Mittelausstattung des Fernwärmeprogramms BEW nicht schaffen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing der Rheinischen Post.

Städte bauen auf Fernwärme

Der Ausbau der Fernwärme ist gewichtiger Teil der kommunalen Wärmeplanung. Vor der Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff dagegen wird gewarnt. Nach monatelangen Querelen innerhalb der Ampel-Koalition wurde Anfang des Jahres das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – durch das Wärmeplanungsgesetz ergänzt. Konkret werden die Bundesländer verpflichtet ihre Kommunen zu einer Wärmeplanung anzuweisen, die auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 abzielt.

Mit Anschluss ans Fernwärmenetz und Einspeisung Erneuerbarer Energien, lassen sich weite Teile von Stadtgebieten künftig klimaneutral versorgen. Hannover etwa plant bis 2035 mit 100 Prozent klimaneutraler Fernwärme. In Berlin existiert bereits das größte Fernwärmenetz Westeuropas, das weiter ausgebaut und von der Energiegewinnung mittels Gas und Kohle unter anderem auf Großwärmepumpen umgestellt werden soll, die Energie aus Abwärme und Abwasser nutzen.

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Wellen schlug diese Woche ebenfalls der vorgelegte Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle der sogenannten AVBFernwärmeV. Die Fernwärmeverordnung regelt die Versorgung der Verbraucher:innen durch die Unternehmen. Bislang gilt die Preisgestaltung Fernwärmeversorger als intransparent. Dem Entwurf zufolge soll es künftig Veröffentlichungspflichten der Fernwärmeanbieter geben, etwa für mehr Transparenz von Preisänderungen. Auch soll es konkretere Vorgaben für sogenannte Preisänderungsklauseln geben.

Der AGFW jedoch mahnt, im Sinne der Fernwärmeunternehmen, ein Preisanpassungsrecht an. „Es muss ein gesetzliches Preisanpassungsrecht eingeführt werden, das es erlaubt, die vereinbarten Preise in bestimmten Fällen unabhängig von einer Preisänderungsklausel zu ändern, wenn wegen des transformationsbedingten Aus- und Umbaus von Fernwärmesystemen Sprunginvestitionen anfallen“, sagt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. Das bisherige System sei dazu ungeeignet.

Gegenteiliges sagt die Verbraucherzentrale

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dagegen geht der Schutz der Verbraucher:innen vor Preissteigerungen naturgemäß nicht weit genug. Es brauche mehr Verbindlichkeit im Fernwärmerecht, so vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Was fehlt, ist die Einrichtung einer unabhängigen Preisaufsicht, die Verbraucher:innen wirkungsvoll vor schwarzen Schafen und überhöhten Preisen schützt.“ Diese bundesweite Preisaufsicht soll einer einheitlichen Kontrolle der Preise und ihrer Zusammensetzung dienen. Fernwärmeversorgungsunternehmen sollen zudem zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden.

Der Transparenz halber soll es ein deutschlandweites Wärmenetzregister mit Wärmenetzkarte geben. Eine vzbv-Untersuchung zeigte zuletzt erneut auf, wie unterschiedlich die Preise für Fernwärme je nach Netz sein können. Darüber hinaus fordert der vzbv ein Sonderkündigungsrecht nach Preissteigerungen von über 20 Prozent. Zudem müssten in den Preisänderungsklauseln Kosten- und Marktelement grundsätzlich gleich gewichtet sein. mg

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