SteckersolargeräteBalkonkraftwerke auf dem Vormarsch

Balkone eines hellen, modernden Gebäudes mit Solarmodulen an Gittern
PV-Anlagen am Balkon reduzieren die Stromkosten (Bild: Rudy23, Wikimedia, CC BY-SA 4.0, Ausschnitt)

Von Privatleuten installierte Steckersolargeräte nehmen eine beeindruckende Entwicklung. Insbesondere das Solarpaket I sorgt für Aufschwung. Weitere politische Entscheidungen zugunsten privater Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Strom stehen aus.

26.09.2024 – Die Daten des Marktstammdatenregisters (MaStR) liefern die nackten Zahlen, Die Steigerung aller, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, verbauten Steckersolargeräte beträgt 51,49 Prozent. So wurden vom 01.01.2024 bis zum Stichtag 20.September 345.267 Einheiten installiert, im gleichen Vorjahreszeitraum hingegen 227.909 Anlagen. Die Nettoleistung, also die tatsächlich abrufbare Leistung des Wechselrichters, aller Anlagen stieg sogar von 133.827 kW 2023 zu 240.459 in diesem Jahr - eine Erhöhung um etwa 80 Prozent.

Gesichtet und analysiert hat die Daten der deutsche Solaranlagenvertreiber Solakon, der sich auf den Vetrieb von Balkonkraftwerken spezialisiert hat. Es sind Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt. Denn mit dem Ende April im Bundestag verabschiedeten Solarpaket I sind Steckersolargeräte im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) als eigene Anlagekategorie definiert. Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist für Balkonkraftwerke – die auch auf dem Dach und im Garten stehen können oder an der Hausfassade angebracht – eine vereinfachte Anmeldung möglich.

Es braucht nur noch wenige Daten bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Auch braucht es übergangsweise noch keine digitalen Zähler. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. Der Netzbetreiber beziehungsweise der Messstellenbetreiber ist dann in der Pflicht, den Zähler zu tauschen.

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Mit dem Solarpaket1 kommen Erleichterungen für Mini-PV-Anlagen: Vereinfachte Anmeldung, digitaler Stromzähler nicht verpflichtend, Schukostecker reicht. Auch beim VDE tut sich etwas – eine überarbeitete Produktnorm steht zur Diskussion.

Wie attraktiv die Vereinfachungen im Zuge des Solarpakets I für Privathaushalte sind, zeigt, dass es mit Einführung der neuen Regelungen ab dem 07. Mai bei der Anzahl der installierten Anlagen einen deutlichen Sprung nach oben gab. Wurden davor 120.703 Einheiten registriert, waren es nach Anlaufen des Solarpaketes schon 227.619 - eine Zunahme um rund 89 Prozent, wie Solakon mitteilt.

In nur drei Jahren konnten sich die kleinen Balkonkraftwerke mit einem Anteil von fast fünf Prozent am gesamten PV-Markt festsetzen und das gegenüber großen Dach- und Flächenanlagen, mit einem Vielfachen an Leistung. Zum Vergleich: Ein Solarpark kommt locker auf über 20 Megawatt installierter Leistung, das sind 20 Millionen Watt. „Wir sehen für Balkonkraftwerke bis 2030 weiter enormes Potenzial, insbesondere durch technologische Fortschritte wie effizientere Module und Speicherlösungen, die den Eigenverbrauch steigern“, sagt Julian Böer, Geschäftsführer von Solakon auf Anfrage der energiezukunft.

Auch die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung fördern

Andere Unternehmen und Verbände fordern nun auch das sogenannte Energy Sharing stärker zu forcieren. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, die eigentlich schon seit 2021 in Deutschland hätte umgesetzt werden müssen. Es geht darum unbürokratisch gemeinschaftlich erzeugte Energie auch gemeinschaftlich zu nutzen. In anderen europäischen Staaten ist dies längst Standard.

Im kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, wurde Energy Sharing erstmals genannt. Doch laut Bündnis Bürgerenergie handelt es sich lediglich um einen Minimalkompromiss. Zentral fordert das Bündnis reduzierte Netzentgelte, wenn Energy Sharing netzentlastend wirkt. Zudem sollen Übertragungsnetzentgelte entfallen, weil die Übertragungsnetzebene nicht genutzt wird. mg

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