TOP-THEMA
Startups






Windenergie in BürgerhandVerbesserte Förderung für Bürgerwindprojekte

Architekturbüro schreibtisch zwei Frauen, Windradmodell
Die Planungsphase von Windkraftanlagen kostet viel Geld. Bürgerenergiegesellschaften können dafür eine Förderung in Anspruch nehmen. (Foto: Unsplash+ in Zusammenarbeit mit Getty Images / Unsplash-Lizenz)

Eine angepasste Förderrichtlinie gibt Bürgerenergiegesellschaften mehr Spielraum bei der Planung von Windkraftanlagen. Die rückzahlbare Anteilfinanzierung wurde erhöht. Zudem können nun auch kleinere Bürgerenergiegesellschaften Anträge stellen.

02.07.2024 –Bürgerenergiegesellschaften  können ab sofort von einer angepassten Förderung für Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten profitieren. Die neue Förderrichtlinie des BMWK gilt ab 1. Juli 2024 befristet bis zum 31.12.2026.

Zu den Neuerungen gehört eine erhöhte Förderhöchstgrenze – sie beträgt nun 300.000 Euro je Projekt. Bis dato waren es lediglich 200.000 Euro pro Projekt. Zudem wurden die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften gesenkt: Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen nunmehr ausreichend. Auch werden die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung deutlich vereinfacht.

Nach wie vor wird die Förderung als rückzahlbare Anteilfinanzierung für 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten gewährt. Das BMWK geht davon aus, dass mit dem Förderprogramm rund 150 bis 200 Megawatt mehr Windenergieleistung pro Jahr installiert werden könnten. Notwendig wurde die 2023 erstmalig eingeführte Förderung, weil die Planungs- und Genehmigungskosten, insbesondere die gültige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, vielfach die finanziellen Möglichkeiten von Bürgerenergiegesellschaften überschreiten. Allein die Planungskosten für eine Windenergieanlage betragen derzeit laut BMWK rund 30 Prozent der Nebeninvestitionskosten von Windenergieanlagen an Land.  

Beim Bündnis Bürgerenergie (BBEn) werden die Verbesserungen begrüßt, zumal sie auch auf Forderungen und Vorschläge des Verbandes zurückgehen. Allerdings hatte der Verband auch weitergehende Vorschläge gemacht und kritisiert nun, dass das Programm trotz mehrfacher Ankündigungen nicht um große Photovoltaik-Projekte erweitert wurde. Neben Photovoltaik-Projekten sollten auch Projekte für erneuerbare Wärme, neue Mobilität, Energieeffizienz und Digitalisierung im Energiesektor von der Förderung profitieren können. Vorbild hierfür sei der sehr unbürokratische Bürgerenergiefonds aus Schleswig-Holstein. pf

Am 26.6.2024 wurde die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

max 2.000 Zeichen