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Mini-PVSonnenenergie im Kleingarten nutzen

Vogel auf Solarpanel
Ein Ehepaar strebt ein Grundsatzverfahren an, das klären soll, ob Steckersolargeräte in Kleingärten erlaubt sind (Bild: Erik Karits / Unsplash).

Ein Ehepaar soll ihren Kleingarten verlieren, weil sie zwei Solarzellen aufgestellt hatten. Nun wollen sie vor Gericht ein Grundsatzurteil für die Energiewende in Kleingärten erstreiten. Die Chancen stehen gut.

15.05.2024 – Steckersolargeräte für den Kleingarten sind laut Bundesregierung grundsätzlich zulässig. Ganz eindeutig erlaubt sind sie jedoch nicht. Viele Vereinsvorstände untersagen ihren Mitgliedern deshalb das Aufstellen von Mini-PV-Anlagen.

So erging es auch dem Ehepaar Lau. Ihr Verein kündigte sie nicht nur, sondern strebt sogar ein Ausschlussverfahren gegen das Paar aus Brandenburg an. Alles weil sie ein Steckersolargerät in ihrer Parzelle aufgestellt hatten. Dagegen gehen die beiden nun vor Gericht.

Die Kündigung durch ihren Vorstand habe sie zutiefst schockiert. „Mit zwei Solarmodulen möchten wir dort einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten“, erklärt Lau. Der Vorstand habe dieses Vorhaben aber von Anfang an pauschal abgelehnt. „Es frustriert uns sehr, dass wir den Strom für Rasenmäher, Heckenschere und Co. nicht umweltfreundlich vor Ort erzeugen dürfen – und das ohne triftigen Grund.“ Ein Balkonkraftwerk könne beispielsweise eine Wasserpumpe ihres Regenwassertanks problemlos mit sauberer Energie versorgen.

Solarstrom für alle

Ihr Fall könnte zu einem Grundsatzverfahren zum Thema Energiewende in Kleingärten werden, meint auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Klage unterstützt. Die DUH stellte sich bereits hinter eine ähnliche Klage eines Mieters, dessen Bestreben, eine Balkonsolaranlage anzubringen, immer wieder unter fadenscheinigen Gründen vom Vermieter ausgebremst wurde.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, fordert, dass Klarheit und Transparenz darüber geschaffen wird, unter welchen Bedingungen und mit welchen Auflagen Steckersolaranlagen in Kleingärten angebracht werden können. Die fehlende eindeutige Regelung bremse faktisch die Energiewende aus. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die Chance für eine entsprechende Klarstellung verstreichen lassen. „So werden weiterhin zahlreiche Kleingartenpächter mit nicht nachvollziehbaren Verboten im Stich gelassen“, so Metz. Die DUH fordere die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr im Solarpaket II nachzubessern.

Energiewende hat Vorrang

Auch Anton Marx, Vorstand FairBund freier Kleingartenvereine sieht Nachbesserungsbedarf. „Die Nutzung eigener Balkonkraftwerke ist bislang ein Kampf gegen Windmühlen.“ Gern werde das Bundeskleingartengesetz bemüht, um die Unzulässigkeit zu behaupten. Die Zulässigkeit sei als 'Arbeitsstrom' allerdings schon gegeben. „Wir setzen uns dafür ein, Pauschalverboten mit Wissen um die Rechte von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern auf ihren Beitrag zur Energiewende zu begegnen und leisten Aufklärungsarbeit, um vorhandene Missstände abzubauen“, so Marx.

Ganz ähnlich sieht dies Rechtsanwalt Sebastian Lange, der die Laus vor Gericht vertritt. Für ihn schließt das Ziel des Umweltschutzes in Kleingärten die Nutzung von selbsterzeugtem Solarstrom, zum Beispiel aus Steckersolargeräten, ein. Das Argument vieler Vereine, Mini-PV stelle eine ‚unzulässige Wohnnutzung eines Pachtgartens‘ dar, sei sachlich völlig unhaltbar, so Lange. Das Ehepaar Lau bekräftigt: „Wir hoffen, durch unsere Klage und Aufklärungsarbeit die Energiewende endlich auch in die Kleingärten zu bringen.“ jb

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