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GreenwashingGreen Claims müssen bald belegt werden

Grün angestrichener Bambus
Der grüne Anstrich trügt: Klimaschutzversprechen auf Produkten sind selten belegt. Mit einem Gesetzespaket will die EU gegen fadenscheinige Green Claims vorgehen. (Bild: Drazen Nesic / Unsplash+)

Die Umweltminister der EU einigten sich darauf, dass Nachhaltigkeitsbehauptungen zukünftig wissenschaftlich belegt werden müssen. Das Gesetz ist Teil eines Maßnahmenpakets, das das Geschäft mit der Klimaneutralität transparent regeln soll.

20.06.2024 – Der Rat der Europäischen Union hat sich auf den Text der Green Claims Directive geeinigt. Sie soll zukünftig regeln, wann Unternehmen mit Nachhaltigkeitsbehauptungen werben dürfen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten.

Der Text bildet die Diskussionsgrundlage für das Europäische Parlament, das sich allerdings erst in der kommenden Legislaturperiode mit dem Gesetz befassen wird. Die Green Claims Directive ist Teil eines Gesetzespakets, das Greenwashing in der EU verhindern und echte Nachhaltigkeit sichtbar machen soll. Sie konkretisiert eine am Anfang des Jahres vom EU-Parlament verabschiedete Direktive zum Verbot von Greenwashing und irreführender Produktinformation sowie der Direktive zum Verbraucherschutz bei der grünen Wende.

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Echt nachhaltig?

Die Green Claims Direktive zielt vor allem auf direkte Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten. Besonders häufig verweisen Hersteller darauf, CO2-Emissionen mit Emissionsgutschriften auszugleichen. Diese werden typischerweise nicht im eigenen Unternehmen oder entlang der Wertschöpfungskette generiert, sondern in externen Projekten, die beispielsweise Wälder aufforsten.

Freiwillige Emissionsgutschriften variieren stark in Qualität und langfristigem Nutzen. Die Direktive sieht deshalb vor, dass Unternehmen über die Art der Projekte, die Menge der Emissionsgutschriften sowie deren ‚Lebenszeit‘ informieren müssen. Weiterhin soll deutlich gemacht werden müssen, ob es sich bei einer Behauptung um Emissionsgutschriften handelt, die zum Netto-Null-Ziel des Unternehmens beitragen (offset claims), oder um einen allgemeinen Beitrag zum Klimaschutz (contribution claims). Grundsätzlich sollen Unternehmen verpflichtet werden, jede umweltbezogene Angabe von unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, bevor sie veröffentlicht wird.

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Die deutsche Verbraucherzentrale sowie unabhängige Prüfstellen wie der TÜV begrüßen die Initiative aus der EU. Gleichzeitig wird davor gewarnt, Prüfungsvorgaben zu stark zu verwässern. „Aus der Industrie werden Forderungen laut, auf Prüfungen durch unabhängige Dritte zu verzichten“, erklärt Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. „Das hilft weder der Umwelt noch den Verbraucher:innen und stellt den Grundgedanken der Richtlinie in Frage.“ Mit der Einführung eines vereinfachten Verfahrens für bestimmte umweltbezogene Angaben sei zudem bereits auf die Forderungen der Industrie reagiert worden. „Verbessern statt verwässern muss jetzt in den anstehenden Trilog-Verhandlungen gelten.“

Greenwashing verhindern, Klimaschutz sichtbar machen

Für Verbraucher war bisher nur schwer ersichtlich, welche Unternehmen sich in welcher Form für die Nachhaltigkeit ihrer Produkte einsetzen. Eine EU-Studie aus dem Jahr 2020 ergab, dass mehr als die Hälfte der Angaben zu Nachhaltigkeit auf Produkten Verbraucher in die Irre führten. 40 Prozent der Kennzeichnungen konnten nicht belegt werden. Das wiederum schadet vor allem den Unternehmen, die Klimaschutz und Nachhaltigkeit ernst nehmen und leben. Einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage nach waren 90 Prozent der Europäer dafür, aus berechneten Umweltauswirkungen abgeleitete Behauptungen strenger zu regulieren. jb

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