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(Foto: NRW.Energy4Climate)

Nachgefragt 13.06.2024

Gesetz garantiert faires Mindestmaß der finanziellen Beteiligung

Das Bürgerenergiegesetz NRW setzt auf Flexibilität – Windkraftprojektierer und Kommunen können Konzepte finanzieller Beteiligung individuell vereinbaren. Nur wenn dies nicht gelingt, gelten gesetzliche Vorgaben. Mirco Sieg erläutert Resonanz und Kernpunkte.

Mirco Sieg ist Experte für kommunalen Klimaschutz bei der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen (NRW.Energy4Climate)


Nachgefragt 13.06.2024

Gesetz garantiert faires Mindestmaß der finanziellen Beteiligung

Das Bürgerenergiegesetz NRW setzt auf Flexibilität – Windkraftprojektierer und Kommunen können Konzepte finanzieller Beteiligung individuell vereinbaren. Nur wenn dies nicht gelingt, gelten gesetzliche Vorgaben. Mirco Sieg erläutert Resonanz und Kernpunkte.

(Foto: NRW.Energy4Climate)

Mirco Sieg ist Experte für kommunalen Klimaschutz bei der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen (NRW.Energy4Climate)



Seit Januar 2024 gilt in NRW das Bürgerenergiegesetz. Es regelt, wie Windanlagenprojektierer Kommunen und Anwohner:innen an den Erträgen von neuen Windenergieanlagen beteiligen müssen. Gibt es schon erste Erfahrungen?

Mirco Sieg: Windenergieprojekte dauern in der Regel mindestens zwei bis drei Jahre und das Gesetz ist erst ein halbes Jahr in Kraft. Zudem räumt es den Parteien einen Zeitraum von einem Jahr als Verhandlungsspielraum ein. Erst wenn Projektierer und Kommune sich in dieser Zeit nicht auf eine individuelle Vereinbarung verständigen, macht das Gesetz konkrete Vorgaben zu Beteiligungsoptionen, die mindestens angeboten werden müssen. Nach unserem Wissensstand wurde bisher noch kein finales Beteiligungskonzept auf Grundlage des Gesetzes unterschrieben. Wir nehmen aber wahr, dass die Vorhabenträger überall im Bundesland mit Konzepten auf die Kommunen zugehen.

Für viele Kommunen ist das bestimmt Neuland …

Im Moment ist alles im Fluss. Der Beratungsbedarf ist hoch, einfach weil das Thema neu ist und die Kommunen in der Regel keine Expert:innen dafür beschäftigen. Wir informieren die Kommunen und Kreise regelmäßig, in individuellen Gesprächen, aber auch mit Informationsveranstaltungen und Publikationen. Teilweise stehen wir auch im Austausch mit den Vorhabenträgern, auch mit Bürgerenergiegesellschaften, die sich fragen, wie sie jetzt mit dem Gesetz umgehen können.

Nehmen die Kommunen das Gesetz positiv auf?

Für die Kommunen bedeutet das Gesetz, dass sie die finanzielle Beteiligung jetzt tatsächlich einfordern können. Zuvor war die Beteiligung nur freiwillig und letztlich haben die Flächenbesitzer mit dem Pachtvertrag entschieden, ob es eine Beteiligung gibt oder nicht. Wenn die Beteiligung nicht als Bedingung formuliert war und kein freiwilliges Angebot des Vorhabenträger kam, war das Kind oft in den Brunnen gefallen. Bürger:innen und Kommunen gingen leer aus. Unter anderem der Kreis Steinfurt hatte das beispielsweise auch ohne Gesetz schon gut gelöst und die Flächenbesitzer frühzeitig für ihre wichtige Rolle sensibilisiert. So kreativ müssen die Kreise jetzt gar nicht mehr werden, sondern können ein faires Mindestmaß an Beteiligung einfordern. Wir erhalten daher positives Feedback sowohl aus den Kommunen und Kreisen als auch von den kommunalen Spitzenverbänden.

Wie reagiert die Windenergiebranche?

Das Gesetz lässt die Freiheit, bewährte Beteiligungskonzepte weiter umzusetzen, was ja auch vor dem Gesetz schon vielfach vorbildlich stattgefunden hat. Diese Freiheit ist aus meiner Sicht ein Grund für die Akzeptanz in der Branche. Nur Vorhabenträger, die zuvor wenig oder gar nicht beteiligt haben, müssen sich nun umstellen. Das bewerten die Kommunen als sehr positiv.

Worin liegen die Vorzüge des Bürgerenergiegesetzes NRW?

In den Vorgesprächen zum ersten Referentenentwurf hörten wir immer wieder den Rat: Halten Sie das Gesetz flexibel in Bezug auf die Beteiligungsmöglichkeiten. Das hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Vorhabenträger und Kommunen können die Beteiligungskonzepte frei aushandeln und bereits bewährte Konzepte auch weiterhin anwenden. Sie können aber auch völlig neue Wege gehen. Entscheidend ist nur, dass sie sich einig sind. Erst wenn keine Einigkeit erzielt wird, definiert das Gesetz ein gewisses faires Mindestmaß an Beteiligung. Das umfasst dann eine Direktzahlung von 2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die anliegenden Kommunen und das Angebot zur Zeichnung eines Nachrangdarlehens mit fester Verzinsung für die Bürger:innen. Diese Regelung scheint gut anzukommen. Eine weitere Besonderheit ist die Transparenzplattform, die im Gesetz festgeschrieben ist.

Was hat es mit der Transparenzplattform auf sich?

Das Gesetz schreibt vor, dass alle neuen Windenergieprojekte auf dieser Plattform eingetragen werden müssen. Dies umfasst neben den groben technischen Eckdaten eines Projekts auch Informationen zu den gewählten Beteiligungskonzepten. Das hat zwei Vorteile. Einerseits können die Bürger:innen sehen, wenn sich Beteiligungsmöglichkeiten für sie ergeben, weil sie in der Nähe eines neuen Projektes leben. Der zweite Vorteil liegt darin, dass die Kommunen voneinander lernen können, sehen, was andere Kommunen für Lösungen gefunden haben, die ähnliche Rahmenbedingungen haben. Die Befürchtung mancher Kommunen, die verpflichtende Ersatz-Beteiligung sei nicht so attraktiv wie eine individuell ausgehandelte Vereinbarung, ist übrigens unbegründet. Das Gesetz sagt, die Höhe der Beteiligung soll sich an der im Gesetz definierten Ersatzbeteiligung orientieren.

Welche Vor- oder Nachteile hätte eine bundesweit einheitliche Regelung zur Beteiligung von Kommunen?

Verschiedene Landesgesetze lassen das ganze komplexer werden. Vielleicht würden Projektierer bestimmte Bundesländer meiden, in denen die Vorgaben zu starr sind. Eine bundeseinheitliche Regelung hat, wenn sie gut gemacht ist, einige Vorteile. Aber solange es sie noch nicht gibt, halten wir es für sinnvoll, dass sich die Länder eigene Regeln geben. Es ist einfach essenziell: Für den Erneuerbaren-Ausbau wird die Unterstützung der Bevölkerung gebraucht und die finanzielle Beteiligung ist ein wesentliches Instrument dafür.

Das Gespräch führte Petra Franke. 

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