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BundesimmissionsschutzgesetzEine Reform im Sinne der Erneuerbaren Energien

Mehrere Windkrafträder in einer hügeligen Landschaft im Abendrot
Ein Schub für die Windkraft? (Bild: Michael Mueller, flickr, CC BY 2.0)

Ein Gesetz, das Menschen, Tiere und die Natur vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen soll, beeinträchtigte bislang auch die Energiewende. Eine beschlossene Reform soll das ändern. Die Erneuerbaren Branche frohlockt.

11.06.2024 – Es ist die umfangreichste Reform des sogenannten Immissionsschutzes seit 30 Jahren. „Willkommen im 21. Jahrhundert“, schrieb der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in einer ersten Reaktion letzte Woche. Am Donnerstag passierte die Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes den Bundestag. Erstmals wurde das Klima als Schutzgut in das – abgekürzt – BImSchG aufgenommen. Die Energiewende und insbesondere der Bau von Windkraftanlagen könnte damit deutlich beschleunigt werden.

In Langform ist es das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge und gehört zum Umweltrecht. Damit sollen Menschen, Tiere, Pflanzen, die Natur sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden.

In einem Genehmigungsverfahren müssen nach dem BImSchG alle Umwelteinwirkungen einer neuen Anlage, wie etwa fossilen Industriebetrieben aber auch Windkraftanlagen, aufwändig überprüft werden. Bislang konnten Genehmigungsverfahren aufgrund von Einwänden öffentlicher und privater Bedenkenträger unbegrenzt verlängert werden. Zudem mussten Anträge immer in Papierform bei den Behörden eingereicht werden.

Projektierer haben es in der Hand

Zwei Vorschriften, die den Bau von Windkraftanlagen erheblich in die Länge zogen und die nun mit der Reform des Immissionsschutzgesetzes wegfallen. So kann die Genehmigungsfrist künftig nur einmal um drei Monate verlängert werden. Weitere Fristen benötigen die Zustimmung des Antragstellers. Und eine Frist für Genehmigungsverfahren beginnt bereits dann zu laufen, wenn die Genehmigungsbehörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden. Durch die geänderten Fristenregelungen sind Projektierer künftig besser vor langwierige Klageverfahren geschützt. Nicht unmittelbar relevante Unterlagen können zudem nachgereicht werden.

Die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren wird vorangetrieben. Behörden können künftig einen elektronischen Antrag verlangen. Papierform ist in diesem Fall nur noch in engen Ausnahmefällen möglich. Auch werden Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn vereinfacht. So findet eine Prüfung des Betriebs der Anlage erst im Rahmen der finalen Genehmigung statt. Auf einen aufwändigen Erörterungstermin soll speziell bei Windkraftanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff verzichtet werden.

Der Verzicht auf einen Erörterungstermin erleichtert auch das Repowering von Windkraftanlagen. Zudem wird künftig keine Betreiberidentität zwischen Altanlagen- und Neuanlagen-Betreiber mehr erforderlich sein. Das Problem der Typenänderungen wird ebenfalls gelöst. Insgesamt sollen Projektierer von Windrädern mit Vorbescheiden einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren abschließend durch die zuständige Behörde klären können.

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Simone Peter, Präsidentin des BEE, sagte nach Beschluss der Reform: „Das BImSchG bringt große Fortschritte, die Genehmigungsverfahren von unnötigen Lasten befreien und damit deutlich effizienter machen werden.” Damit die Novelle ihr Potenzial entfalten kann, müssten die Länder und Behörden die neuen Regelungen zeitnah anwenden.

Auch bei Projektierern Erneuerbarer Anlagen ist die Freude groß. Robert Claus, Projektentwickler bei der NaturEnergy, sagte: „Die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist ein großer Wurf! Die Neuregelungen haben das Potenzial, die bislang wirklich mühseligen Genehmigungsverfahren für Windenergie-Projekte deutlich zu beschleunigen." Nun gelte es für die Länder und Behörden, diesen neuen Schwung für den Neubau von Erneuerbaren-Anlagen aufzunehmen und in der alltäglichen Genehmigungspraxis zu leben. mg

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